Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Computerhersteller für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen müssen. Damit gab er am Donnerstag der Klage der Verwertungsgesellschaft VG Wort statt. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Kosten von mehr als 900 Millionen Euro könnten dabei auf die Hersteller zukommen.
3D-Drucker und was alles in 3D gedruckt wird
Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung für Drucker und Kopierer festgelegt. Die VG Wort hatte für jeden in der Zeit verkauften PC 30 Euro Vergütung gefordert, pro Drucker zwischen 10 und 300 Euro.
Allein für Drucker könnte dabei eine Summe von über 900 Millionen Euro zusammenkommen. Wie hoch die Abgabe tatsächlich ausfallen wird, muss noch ermittelt werden. Das wird Aufgabe der Vorinstanzen sein, wie der Branchenverband Bitkom erklärt, der bedauert, dass mit dem Urteil keine Klarheit geschaffen worden sei.
Bitkom erwartet nur geringe Abgaben
"Wir rechnen damit, dass, wenn überhaupt, nur geringe Abgaben zu zahlen sind.", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Denn entscheidend sei, in welcher Kombination PC, Drucker und Scanner verwendet worden seien. Bei der Kombination einem PC sei das der Scanner oder der Drucker.
Die Abgaben für Scanner seien bereits gezahlt. Ansprüche wegen digitaler, legaler Kopien auf Computern wurden aus Sicht der Bitkom bereits im Rahmen eines Vergleichs mit der VG Wort abgegolten.
Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sind kostenpflichtig
Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig. Die VG Wort hatte daher in vier verschiedenen Verfahren die Gerätehersteller Kyocera , Epson , Xerox , Canon , Fujitsu und Hewlett Packard verklagt.
Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2007 und im Oktober 2008 eine Vergütungspflicht für die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauften Geräte zunächst abgelehnt. Die VG Wort legte deshalb erfolgreich Verfassungsbeschwerden ein. Das Bundesverfassungsgericht hob sämtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf und verwies das Verfahren zur Klärung zurück an den Bundesgerichtshof.
EuGH hatte bereits über Abgabepflicht entschieden
Der BGH hatte darauf hin das Verfahren 2011 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzelne Fragen zur Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt. Er hatte im Juni 2013 entschieden, dass PCs und Drucker auch dann abgabepflichtig sind, wenn sie ohne Scanner zum Einsatz kommen.
Die VG Wort vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten und verwaltet deren Tantiemen; ihre Mitglieder erhalten nun nachträglich Geld. Die I T-Industrie hält Urheberrechtsabgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt, hat sich inzwischen aber auf einen Kompromiss eingelassen.
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